
Straßburg, 27. Mai (AFP) - Großbritannien darf eine 34 Jahre alte Frau nach Uganda ausweisen, obwohl diese an Aids erkrankt ist. Dies stellte der Europäische Gerichtshof in Straßburg am Dienstag fest. Er wies damit eine Beschwerde der Frau gegen Großbritannien ab, wo diese wegen ihrer Erkrankung einen Antrag auf Asyl gestellt hatte. Die Uganderin verlor damit die letzte Etappe in einem zehnjährigen Rechtsstreit. Sie muss nun mit einer Abschiebung rechnen. Laut einem Gutachten von 1998 leidet die Frau an Aids in fortgeschrittenem Stadium und braucht intensive ärztliche Betreuung.
Die Europäische Menschenrechtskonvention verpflichte die Unterzeichnerstaaten nicht, die "sozio-ökonomischen Differenzen" gegenüber weniger entwickelten Ländern auszugleichen, heißt es in dem Urteil. Sie seien somit nicht verpflichtet, Ausländern ohne Aufenthaltsgenehmigung "kostenlose und unbegrenzte ärztliche Betreuung" zu gewährleisten, entschieden die 17 Richter der Großen Kammer des Gerichtshofs. Eine solche Verpflichtung wäre eine "zu große Belastung" für die Unterzeichner der Menschenrechtskonvention.
Im fraglichen Fall sei die Klägerin im übrigen in einem "stabilen Zustand" und könne in ihrem Land die notwendigen Medikamente finden, stellte der Gerichtshof unter Berufung auf die UN-Gesundheitsorganisation WHO fest. Das Urteil gelte auch für ähnliche Fälle - selbst wenn es in den Ursprungsländern oft teuer und schwierig sei, die notwendigen Arzneimittel zu finden.
+++ Der Gerichtshof im Internet: http://www.echr.coe.int +++
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